Die garantierten Zahlungen sind nicht garantiert?
Wenn einer Versicherung die Insolvenz droht, kann sie die Leistungen einstellen. §314 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz), Absatz 1: »Alle Arten von Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden.«
Auch wenn die Versicherung nicht mehr auszahlt, müssen die Versicherungsnehmer (also Sie) weiterhin die Raten wie vereinbart einzahlen: §314 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz), Absatz 2: »Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.« Dieses Gesetz wurde 2016 im Bundestag verabschiedet.
Laut Beschluss des Bundestags
besteht für die Versicherungen
keine Informationspflicht.
Quelle: Drucksache 18/7221 von 11.01.2016 des Deutschen Bundestages
Das löst nicht das Problem der Inflation:
- Inflationsrate: +7,4%
- Verbraucherpreise Energie: +19,1%
- Verbraucherpreise Nahrung: +21,8%
Quelle: Statistisches Bundesamt
Eine Inflation von nur 5% pro Jahr führt in 10 Jahren zu einem Kaufkraftverlust von 40%.
Hier können Sie diese Aussage nachrechnen
Aktuell sind Lebensversicherungen so unbeliebt und sinnlos wie nie zuvor.
Doch Vorsicht:
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Warum nicht sofort kündigen?
Wie jetzt?
Die Versicherungen zahlen mir nicht das Geld, das mir zusteht?
Richtig.
Doch es gibt Möglichkeiten, mehr herauszuholen. Kündigen Sie daher nicht, ohne sich vorher umfassend erkundigt zu haben! Wir erstellen Ihnen gern eine Übersicht, was sich lohnt und was nicht.
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